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CE_RohS_EU
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EU-Gesetze über Computer oder elektronische Geräte

1. CE-Kennzeichnungspflicht seit 01. Januar 1996:

Mit der CE-Kennzeichnung auf einem Gerät versichert der Händler gegenüber dem Kunden und der Hersteller gegenüber dem Händler, daß das Gerät passiv wie aktiv funkentstört ist. Passiv funkentstört bedeutet, daß es als Empfänger von Hochfrequenz oder Hochspannung ordnungsgemäß funktioniert und nicht kaputtgeht. So muß ein Computer Hochspannungsimpulse bis 1 bzw. 2 kV auf den Netzzuleitungen aushalten können. Aktiv funkentstört bedeutet, daß das Gerät bestimmte Grenzwerte beim Abstrahlen von Hochfrequenz nicht überschreiten darf. Die CE-Kennzeichnung ersetzt das FTZ-Zeichen (Fernmeldetechnisches Zentralamt). Die Kosten für eine Musterprüfung durch ein Labor belaufen sich auf etwa 5000,-Euro pro Muster, da die Meßgeräte und der abgeschirmte Meßraum so teuer sind. Problematisch ist das für kleinere Computerläden oder die Zusammenstellung von PCs mit individuellen Konfiguratoren, da im Prinzip jede andersartige Konfiguration zum EMV-Test müßte.

2. Elektroschrott-Verordnung seit 01. März 2006

Die Elekroschrott-Verordung regelt die Entsorgung von Elektroschrott. Der Verbraucher kann seinen Elektroschrott kostenlos bei den Wertstoffhöfen abgeben. Der Hersteller muß die Entsorgung bezahlen und muß sich dazu bei einer staatlichen Überwachungstelle gegen Gebühr registrieren. Der Hersteller muß  die in Verkehr gebrachte Menge melden und dafür eine Kaution bezahlen.

3. RohS-Verordnung oder -Gesetz seit 01. Juli 2006

Die RohS-Verordnung soll dafür sorgen, daß in elektronischen Geräten keine Schwermetallgifte mehr drin sind, damit man den Elektroschrott auf Mülldeponien vergraben kann, ohne daß das Grundwasser vergiftet wird. Zu den nervengiftigen Schwermetallen gehören Blei (Pb), Quecksilber (Hg) und Cadmium (Cd). Blei wurde früher viel in Lötzinn verwendet, Quecksilber und Cadmium in Batterien oder Akkus. Der Ersatz von Blei-Zinn durch Silber-Zinn Lötzinne stellt ein gewisses Problem dar, da das Silber-Lötzinn etwa fünf Mal so teuer ist als Blei-Lötzinn und ausserdem das Silber-Lötzinn einen höheren Schmelzpunkt hat (217 bis 230°C) als Blei-Lötzinn (ca. 182°C).

 

(C) Copyright Jahr 2007 Leonhard Kuffer von www.aktek.de

 

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