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Das Existenzminimum für Single-Haushalte

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle meine Berechnungen zum Existenzminimum eines Single-Haushaltes in Deutschland vorstellen. Als Beispielperson habe ich mich selbst genommen, wenn ich mit Arbeit meinen gesamten Lebensunterhalt verdienen müßte. So eine Berechnung ist sehr wichtig, da sie für viele Lebens- und Rechtsbereiche heranzuziehen ist. Da wäre zum Beispiel die Unzumutbarkeit einer Arbeit gegenüber dem Arbeitsamt nachzuweisen, weil die Arbeit nicht das notwendige Existenzminimum hergibt. Oder als Selbstbehaltsgrenze gegenüber Gläubigern oder der unterhaltsberechtigten Ex-Ehefrau oder Kindern.

 

 

Stand Datum:

31. Mai 2004

Strom (BEWAG)

19,50 Euro

Gas (GASAG)

0,00 Euro

Miete (1,5 Zi.-Wohnung)

413,53 Euro

Rundfunk + TV (GEZ)

16,15 Euro

Hausratversicherung

10,55 Euro

Haftpflichtversicherung

4,51 Euro

Vereine

0,00 Euro

Gewerkschaft

15,00 Euro

DRK... (Spenden)

0,00 Euro

Girokonto (Postbank)

7,49 Euro

Zuzahlung Medikamente + Ärzte

20,00 Euro

Telefon + Online (Telekom)

44,00 Euro

Fahrkosten (BVG Monatsmarke AB)

63,00 Euro

Bibliotheksnutzung

0,83 Euro

Fortbildung (VHS-Kurse)

10,00 Euro

Essen + Trinken + Putzen

175,00 Euro

Rate Mietkaution

25,56 Euro

Rate Überbrückungsgeld

25,00 Euro

Kleidung

25,00 Euro

Fachliteratur

25,00 Euro

Computer

50,00 Euro

Elektronik + Werkzeug

25,00 Euro

Möbel

25,00 Euro

Summe netto:

1000,12 Euro

Lohnsteuer + Sozialabgaben

500,06 Euro

Erforderlicher Brutto-Lohn:

1500,18 Euro

Stundenlohn (=17,00 DM)

8,69 Euro

Arbeitsstunden monatlich:

172,633199

Arbeitsstunden wöchentlich:

39,838737

Es wird deutlich, daß die 35-Stunden-Woche nicht mehr ausreicht bei dem, was die Arbeitgeber einem Facharbeiter heute noch zahlen wollen (17,00 DM pro Stunde brutto, kein 13. Monatsgehalt).

Auch der Selbstbehaltsbetrag von 1560 DM netto (797,62 Euro; Stand/Quelle: DJure 2001) für Unterhaltszahlungen reicht nicht mehr aus. Dies ist besonders schlimm, weil es sich dabei um Strafgesetze handelt, die den nicht zahlen könnenden Unterhaltspflichtigen ins Gefängnis bringen.

Es ist an der Zeit, Mindestlöhne festzusetzen, die zumindest im Arbeitsamtsrecht das Recht auf Ablehnung einer zu schlecht bezahlten Arbeit einräumen müssen.

Wenn die Löhne nicht erhöht werden können, muß wenigstens auf der Kostenseite gedrosselt werden, anstatt die Kosten ständig zu erhöhen (BVG, Mieten...). Insbesondere die Mieten sind aufgrund von Grund- und Immobilienspekulation und Abschaffung des sozialen Wohnungsbaus stark gestiegen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Rechnung keinen PKW berücksichtigt, den ja viele haben, der aber für einen Single in Berlin nicht unbedingt nötig ist.

 

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